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Logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung Eine
logopädische Therapie gehört zu den ärztlich verordneten Heil-
und Hilfsmitteln, wie z.B. auch Krankengymnastik, medizinische Massage
oder Ergotherapie.
Eine
Sprachtherapie hilft bei angeborenen oder erworbenen Sprach-,
Sprech, Schluck- oder Stimmstörungen. Für
die Therapie benötigen wir in jedem Fall eine ärztliche Verordnung: Wenn
Ihr Arzt Ihnen eine logopädische Behandlung empfiehlt, wird er Ihnen eine Verordnung
/ ein Rezept für eine logopädische Behandlung ausstellen. Dann
wird im Normalfall diese Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
oder privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe auch bezahlt.
Sie
oder der Patient sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse: Dann rechnen wir die geleistete Behandlung direkt
mit dieser Kasse ab. Bei erwachsenen Patienten wird ggf. eine gesetzlich
vorgeschriebene Selbstbeteiligung zur Therapie erhoben. Diesen Betrag muss die Praxis an die zuständigen Abrechnungsstellen
der Krankenkassen weiterleiten. Falls der Patient von dieser Zuzahlung befreit ist. bringen Sie
der Praxis bitte den Befreiungsnachweis der Krankenkasse mit.
Sie
oder der Patient sind privat versichert: Dann schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab und Sie
erhalten von uns eine Rechnung über die geleistete Behandlung. Diesen Betrag überweisen Sie direkt an uns. Die Rechnung können Sie dann Ihrer privaten Krankenversicherung
und ggf. Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung vorlegen Bitte melden Sie sich telefonisch zur Therapie an! Alle
Patienten erhalten feste, regelmäßig stattfindende Termine. Um
gerade laufende Therapien nicht unterbrechen zu müssen, bitten wir die Praxis
nur nach telefonischer Voranmeldung zu einem persönlichen Besuch
aufzusuchen. <<<
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