Logopädische bzw. sprachtherapeutische  

Behandlung

 

Eine logopädische Therapie  gehört zu den ärztlich verordneten Heil- und Hilfsmitteln, wie z.B. auch Krankengymnastik, medizinische Massage oder Ergotherapie.

 

 

Eine Sprachtherapie hilft bei angeborenen oder erworbenen

Sprach-,  Sprech, Schluck- oder Stimmstörungen.

 

 

Für die Therapie benötigen wir in jedem Fall eine ärztliche Verordnung:

 

Wenn Ihr Arzt Ihnen eine logopädische Behandlung empfiehlt, wird er Ihnen eine Verordnung / ein Rezept für eine logopädische Behandlung ausstellen.

 

Dann wird im Normalfall diese Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder privaten Krankenversicherung  bzw. Beihilfe auch bezahlt.

 

Sie oder der Patient sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse:

 

Dann rechnen  wir die geleistete Behandlung  direkt mit dieser Kasse ab.

 

Bei erwachsenen Patienten wird ggf. eine gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung zur Therapie erhoben.

Diesen Betrag muss die Praxis an die zuständigen Abrechnungsstellen der Krankenkassen weiterleiten.

 

Falls der Patient von dieser Zuzahlung befreit ist. bringen Sie der Praxis bitte den Befreiungsnachweis der Krankenkasse mit.

 

Sie oder der Patient sind privat versichert:

 

Dann schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab und Sie erhalten

von uns eine Rechnung über die geleistete Behandlung.

Diesen Betrag überweisen Sie direkt an uns.

Die Rechnung können Sie dann Ihrer privaten Krankenversicherung und

ggf. Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung vorlegen 

 

Bitte melden Sie sich telefonisch zur Therapie an!

Alle Patienten erhalten feste, regelmäßig stattfindende Termine. 

 

Um gerade laufende Therapien nicht unterbrechen zu müssen, bitten wir die Praxis nur nach telefonischer Voranmeldung zu einem persönlichen Besuch aufzusuchen.

 

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